ZEIT für die Schule

Worum geht es?

Vom 16. April bis zum 30. Juni 2024 sind Lehrkräfte in ganz Deutschland aufgerufen, sich mit ihren Schülerinnen und Schülern am Schulwettbewerb „Aus gutem Grund- der Schulwettbewerb zum Grundgesetz“ zu beteiligen. Der Schulwettbewerb „Aus gutem Grund- der Schulwettbewerb zum Grundgesetz“ ist eine Aktion von ZEIT für die Schule mit Unterstützung von dm-drogerie markt. Dieser steht im Kontext des Jubiläums des Grundgesetzes im Jahr 2024, 75 Jahre Grundgesetz.

Veranstalter des Wettbewerbs ist die Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Buceriusstraße, Eingang Speersort 1, 20095 Hamburg.

Wer kann mitmachen?

Lehrkräfte aller Schulformen können an dem Schulwettbewerb „Aus gutem Grund- der Schulwettbewerb zum Grundgesetz“ teilnehmen – mit einer Klasse oder mit Schülerinnen und Schülergruppen von min. 3 Personen. Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Minderjährige benötigen zur Teilnahme das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.

Wie läuft der Schulwettbewerb „Aus gutem Grund- der Schulwettbewerb zum Grundgesetz“ ab?

Lehrkräfte erhalten ab dem 16. April 2024 begleitendes Unterrichtsmaterial kostenfrei, mit Anleitung zum Schulwettbewerb „Aus gutem Grund- der Schulwettbewerb zum Grundgesetz“. Alle Unterrichtsmaterialien sind auf 90 Minuten ausgelegt und bereiten die Erstellung eines Plakates zur Teilnahme am Schulwettbewerb vor. 30.Juni 2024. Nach dem Einsendeschluss urteilt eine Fachjury über die kreativsten Auseinandersetzungen mit dem Thema und ermittelt die Gewinner. Das Plakat der Gewinnergruppe wird im Anschluss digitalisiert und im Rahmen der „Jungen Verfassungsgespräche“ am 10. August in Karlsruhe ausgestellt.

Wie kann ich mitmachen und gewinnen?

Lehrkräfte können die Plakate per E-Mail an schule@zeit.de einsenden. Hierfür benötigen wir lediglich Vorname, Name und E-Mailadresse der Lehrkraft, Name und Anschrift der Schule sowie Anzahl der beteiligten Schülerinnen und Schüler. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2024.
Unter allen Einsendungen wählt unsere Fachjury eine Gewinnerklasse/gruppe. Der 1. Preis ist die Teilnahme an den „jungen Verfassungsgesprächen“ am 10. August 2024 in Karlsruhe. Unterkunft, Anreise und Verpflegung wird übernommen.

Was passiert mit den erhobenen Daten, insbesondere mit den eingesendeten Materialien (z.B. Fotos, Plakaten etc.)?

Eine Auswahl der eingesendeten Materialien wird im Nachgang durch die Veranstalter veröffentlicht.

Sollten im Rahmen und/oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb Fotos und/oder Videoaufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden, stellt die Lehrkraft sicher, dass das entsprechende Einverständnis der abgebildeten Personen vorliegt – bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern wird zudem das Einverständnis der Erziehungsberechtigen benötigt. Hierfür stehen bei Bedarf die folgenden Formulare in den Varianten für Minderjährige sowie für Volljährige zur Verfügung. Die Formulare enthalten ferner eine Einverständniserklärung mit der Nutzung der eingesandten Materialien.

Mit dem Einsenden versichert die Lehrkraft, die Erlaubnis aller Beteiligten zu haben. Im Streitfall müssen diese Zustimmungen vorgelegt werden. Die Lehrkraft haftet bei nicht ordnungsgemäßer Einholung.

Welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden sowie weitere Informationen zum Datenschutz gibt es hier.

Die Lehrkraft trägt Sorge dafür, dass Teilnahmebedingungen, Datenschutzhinweise und Einwilligungsformulare an die beteiligten Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte ausgehändigt werden.